Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Sabine Wahl Services, Stand Januar 2011
Download des OP-Vertrags mit AGB (PDF)
Die Firma Sabine Wahl, Straßdorfer Str. 14, 73037 Göppingen, tritt als Vermittler zwischen dem Patienten und den genannten Kliniken auf. Als Repräsentant für Deutschland, Österreich und die Schweiz vertritt die Fa. Sabine Wahl die Interessen der genannten Ärzte und Kliniken.
- Dr. Kufa, Dr. Padera, Dr. Hirnak, Dr. Frajer, Dr. Pros, Dr. Ferra, Fachärzte für Plastische Chirurgie, Privatklinik Prag
- Dr. Vladimir Marik, Facharzt für Plastische Chirurgie, Staatl. Fachklinik für Plastische Chirurgie, Budweis
- Dr. Pruchova, Dr. Svitak, Fachärztin für Plastische Chirurgie, Uniklinik Pilsen
- Dr. Jiri Solc, Facharzt für Plastische Chirurgie, Privatklinik Pilsen
- Dr. Miladu Francu, Fachärztin für Plastische Chirurgie, Poliklinik Brünn
- Dr. Dusan Vlcek, Facharzt für Plastische Chirurgie, Privatklinik bei Tabor
Voraussetzungen für einen OP-Termin
- Der Patient sichert bei Vertragsabschluss bzw. bei Reiseantritt eine Operationsfähigkeit zu. Die OP-Tauglichkeit sollte vor Reiseantritt zur eigenen Orientierung durch eine internistische Voruntersuchung und EKG festgestellt werden. Die Werte dürfen nicht älter als 2 Wochen sein. Erfüllen die Patienten die Voraussetzungen für eine OP in Vollnarkose, ist nach Absprache und Berechnung eine internistische Untersuchung auch vor Ort möglich. Beachten Sie bitte auch die OP-Voraussetzungen für einen OP-Termin. Nicht operiert werden grundsätzlich: Personen unter 18 Jahren ohne Begleitung und Zustimmung der Eltern; Personen, die einer evtl. Bluttransfusion nicht zustimmen; Drogenkonsumenten; Personen mit der Diagnose HIV und Hepatitis C sowie Interessenten, deren letzte OP in Vollnarkose weniger als 8 Wochen zurückliegt. Personen mit Vorerkrankungen bzw. regelmäßiger Medikamenteneinnahme haben ihre OP-Tauglichkeit vor der Terminabsprache beim Hausarzt oder Internisten abzuklären. Patienten, welche zur Zeit in einer psychiatrischen Behandlung sind, benötigen eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes für eine OP in Vollnarkose
- Mit Rückgabe des OP-Auftrages nach den anerkannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ‘AGB’ sowie der schriftlichen Bestätigung durch Sabine Wahl Services kommt der Vermittlungsvertrag zustande
- Der OP-Termin wird vor der Rückgabe des unterschriebenen OP-Auftrages zwischen Sabine Wahl Services und dem Patienten abgestimmt.
- Nach Rückgabe des ausgefüllten und unterschriebenen OP-Auftrages bekommen Sie von uns eine schriftliche Terminbestätigung sowie die notwendigen OP- und Reiseinformationen.
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Alle Kliniken verlangen vor Reiseantritt eine OP-Anzahlung. Diese differiert je nach Eingriff bzw. Klinik. Die OP-Anzahlung sowie eine einmalige pauschale Vermittlungsgebühr in Höhe von 125,- EUR sind nach Erhalt der Termin- und Preisbestätigung auf nachfolgend genanntes Konto:
Bank: Raiffeisenbank Maitis
BLZ: 60069336 Kto.-Nr. 1539000
oder aus der EU an
BIC: GENODES1RMA
IBAN: : DE5960069336000153900
Der Restbetrag ist vor der OP, vor Ort, an den Arzt zu entrichten. Bitte beachten Sie hierzu auch unsere Vertrauensgarantie. Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Göppingen. - Umbuchung: Kann der vereinbarte OP-Termin vom Patienten nicht eingehalten werden, hat der Patient die Möglichkeit, einen neuen OP-Termin innerhalb 6 Folgemonate zu vereinbaren. Erfolgt die Umbuchung bis 14 Tage vor dem vereinbarten OP-Termin, fallen keine Stornokosten an. Die geleistete Anzahlung wird im vollen Umfang für den neu vereinbarten OP-Termin angerechnet. Erfolgt die Umbuchung innerhalb von 14 Tagen vor dem vereinbarten OP-Termin, behält sich die Klinik das Recht vor, 250,-EUR zu berechnen, wenn der zunächst vereinbarte OP-Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte
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Stornierung: Eine etwaige Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Neben der Vermittlungsgebühr werden folgende Stornierungskosten erhoben, es sei denn, der Patient weist nach, dass tatsächlich kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist:
- bis 30 Tage vor vereinbartem OP-Termin 125,- EUR
- bis 14 Tage vor vereinbartem OP-Termin 375,- EUR
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Entscheidet sich ein Patient gegen die OP, obwohl er einen OP-Termin zuvor bereits verschoben hatte, wird die OP-Anzahlung als Stornogebühr berechnet, es sei denn, der Patient weist nach, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Wird ein OP-Termin auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, obwohl die OP-Anzahlung und die Vermittlungsgebühr vom Patienten noch nicht bezahlt wurden, werden diese sofort, spätestens jedoch 10 Tage nach Stornierung des zunächst vereinbarten OP-Termines fällig. Die geleisteten Zahlungen werden bei einem späteren OP-Termin innerhalb von 6 Monaten nach Terminverlegung gutgeschrieben
Sollte sich bei der ärztlichen Untersuchung in Tschechien herausstellen, dass der gewünschte Eingriff aus medizinischen Gründen, die dem Patienten vorher nicht bekannt sein konnten, nicht möglich ist, oder aber der Patient aus persönlichen Gründen vor Ort zurücktreten will, so wird unabhängig von der Berechtigung eines eventuellen Schadenersatzanspruchs auf Stornogebühren verzichtet, und der Patient erhält seine komplette OP-Anzahlung zurückerstattet, vorausgesetzt, es handelt sich um keinen Ersatztermin aufgrund einer zuvor erfolgten Terminverschiebung seitens des Patienten. Entscheiden Sie sich für einen OP-Termin in der Uniklinik Pilsen ohne vorherige Konsultation, so erlaubt sich Frau Dr. Pruchova bei Stornierung vor Ort, 100,- EUR bzw. 200,- EUR Aufwandsentschädigung, je nach Größe und Zeitdauer des vorgesehenen Eingriffs zu berechnen.
Sollte ein OP-Termin durch eine Fahrlässigkeit, Unpünktlichkeit, Nichteinhaltung der AGBs oder unwahrer Angaben seitens des Patienten nicht möglich sein, wird die OP-Anzahlung im vollen Umfang als Stornogebühr berechnet. Die ‘Voraussetzungen für einen OP-Termin bei Sabine Wahl Services sind Bestandteil der AGBs.
Da die Fa. Sabine Wahl nur als Vermittler zwischen dem Patienten und den Sabine Wahl Services Ärzten auftritt, haftet Sabine Wahl Services nur für Leistungen aus dem Vermittlungsvertrag. Ist ein OP-Termin aufgrund höherer Gewalt und Krankheit des zugesicherten Arztes nicht möglich, kann kein Rechtsanspruch gegenüber Sabine Wahl Services und den Vertragskliniken geltend gemacht werden. Für medizinische Leistungen, sowie für Reise und Unterkunft ist eine Haftung von Sabine Wahl Services ausgeschlossen, da diese Verträge ausschließlich mit Dritten zustande kommen.